Inklusion geht uns alle an

Bereit für das Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz (BFSG).

Machen Sie Ihre Webseite zukunftssicher,inklusiv,gesetzeskonform,suchmaschinenfreundlicher.

Mit yourInclusion sind Sie bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Unsere Lösungen Direkter Kontakt
Was wir Ihnen bieten

Barrierefreiheit ganz einfach umsetzen – mit unseren Tools für das Barrierefreiheitsstär-kungsgesetz (BFSG)

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit – unser Tool unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben sicher, effizient und rechtskonform umzusetzen. Egal ob Website, Online-Shop oder digitales Kundenportal: Mit nur wenigen Schritten analysieren, optimieren und dokumentieren Sie Ihre Webangebote barrierefrei gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

  • ✔ Automatische Prüfungen
  • ✔ Umsetzbare Empfehlungen
  • ✔ Dokumentationshilfe & Nachweiserstellung
  • ✔ Ideal für KMU, Agenturen und Behörden

Machen Sie Ihre Website zukunftssicher – inklusiv, zugänglich und gesetzeskonform.

Ihre Webseite wird zugänglicher

yourInclusion Plugin

Unterstützen Sie Ihre Seitenbesucher und und schaffen ein Erlebnis für alle.

Feature Icon

Einfach zu integrieren

Kompatibel mit allen gängigen Webseiten und CMS-Systemen.

Feature Icon

An jeden ist gedacht

Über 18 Tools mit individuellen Einstellmöglichkeiten zur Nutzung Ihrer Seite.

Feature Icon

Anpassbar

Farbgebung kann an Ihr Corporate Design angepasst werden.

yourInclusion Plugin Screenshot
Feature Icon

Einfache Sprache KI

Unser KI-Tool vereinfacht komplexe Inhalte in klar verständlichen Text. So verbessern Sie die Zugänglichkeit Ihrer Website in Echtzeit.

Feature Icon

Smartphone optimiert

Unser Tool ist natürlich auch responsive und für Smartphones geeignet.

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DSGVO konform

Unser Tool ist DSGVO-konform und wird von einem in Deutschland stehenden Server ausgeliefert.

Inklusion Ihrer Webseite immer im Blick

Reporting und Empfehlung nach WCAG

Behalten Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website stets im Blick – mit einmaliger oder regelmäßigen WCAG-Prüfungen bleiben Sie jederzeit auf dem aktuellen Stand.
Das Reporting zeigt Ihnen kritische Stellen an und unsere KI gibt Ihnen Empfehlungen, was Sie dageben tun können.
Mit dem Reporting können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie das Thema BFSG und Inklusion ernst nehmen und verfolgen.

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Rechtssicherheit gewährleisten

Warum Ihre Website eine Barrierefreiheitserklärung braucht

Eine Barrierefreiheitserklärung zeigt nicht nur, dass Sie alle Nutzer ernst nehmen – sie ist auch rechtlich vorgeschrieben für viele öffentliche und kommerzielle Websites. Sie signalisiert Transparenz, Verantwortung und digitale Inklusion.

  • ✔ Vertrauen schaffen
  • ✔ Rechtssicherheit gewährleisten
  • ✔ Zugang für alle ermöglichen

Setzen Sie ein Zeichen für digitale Teilhabe – mit einer klaren und sichtbaren Barrierefreiheitserklärung.

Wir helfen Ihnen diese auf Basis des erecht24-Generators zu erstellen!

Die wichtigsten Antworten auf

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@your-inclusion.de.

Was ist das BFSG und warum ist es wichtig?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das digitale Barrierefreiheit stärken soll. Es beruht auf einer EU-Richtlinie und verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger am digitalen Leben.
Welche Webseiten sind betroffen?
Das Gesetz richtet sich an Anbieter digitaler Dienstleistungen, die für Verbraucher gedacht sind. Das betrifft zum Beispiel:
  • Webshops und Verkaufsplattformen
  • Online-Banking und digitale Bankservices
  • Webseiten von Telekommunikationsanbietern
  • Online-Buchungsportale für Reisen, Tickets usw.
Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sowie rein geschäftsinterne (B2B) Plattformen.
Was sind die konkreten Anforderungen an Webseiten?
Webangebote müssen so entwickelt werden, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen – etwa beim Sehen, Hören oder bei der Bedienung – zugänglich sind. Dabei orientiert sich das Gesetz an etablierten Standards wie den WCAG 2.1 (Stufe AA) und der europäischen Norm EN 301 549. Dazu gehören u.a.:
  • Texte zu Bildern (sogenannte Alt-Texte)
  • Navigation mit Tastatur möglich
  • Videos mit Untertiteln
  • Klar strukturierte Inhalte und einfache Sprache
  • Vermeidung von automatisch startenden Inhalten
Was droht bei Nichteinhaltung?
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss ab dem 28. Juni 2025 mit folgenden Konsequenzen rechnen:
  • Verwarnungen oder Bußgelder durch Behörden
  • Klagen von betroffenen Personen oder Verbänden
  • Imageschäden und Vertrauensverlust bei Kunden
  • Die Überwachung übernehmen Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer.
Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
Auch unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen profitieren Unternehmen:
  • Mehr potenzielle Kunden, da mehr Menschen die Angebote nutzen können
  • Bessere Platzierungen in Suchmaschinen (SEO)
  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit für alle (z. B. auf mobilen Geräten oder bei langsamer Verbindung)